Stand vom 31. März 2008: 332 Einwohner
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Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 hat der Gemeinderat am 23. Januar 2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:
§ 1
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1.
den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je €
€ 1.114.650
2.
dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
(Kreditermächtigung) von € ---
3.
dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von € ---
§ 2
Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf € 100.000,--
§ 3
Realsteuerhebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt
1.
für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 280 v.H.
der Steuermessbeträge;
2.
für die Gewerbesteuer auf 320 v. H. der Steuermessbeträge
Wembach, den 23. Januar 2012
Der Gemeinderat
Rüscher, Bürgermeister
II.
Das Landratsamt Lörrach hat mit Verfügung vom 26. Januar 2012 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2012 gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
III.
Gemäß § 81 Abs. 3 GemO wird die Haushaltssatzung 2012 hiermit öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan an 7 Tagen, das ist vom 22. bis einschl. 29. Februar 2012
bei der Finanzverwaltung des GVV Schönau - Rathaus, Zimmer 4 - zur Einsicht öffentlich ausliegt.
Wembach, den 17. Februar 2012
Bürgermeisteramt: