Kundenrechte im Handel

Kaufverträge gehören zu den häufigsten Rechtsgeschäften des täglichen Lebens.

Der Kaufvertrag über eine bewegliche Sache zwischen einem Verbraucher als Käufer und einem Unternehmen als Verkäufer heißt Verbrauchsgüterkauf.

Für den Verbrauchsgüterkauf gelten neben den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Kaufverträge besondere Vorschriften zum Schutz der Verbraucher.
Die Vorschriften gelten mit bestimmten Ausnahmen auch für den Kauf gebrauchter Sachen.

Freigabevermerk

Stand: 07.02.2022

Verantwortlich: Justizministerium und Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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Telefon 07673 327
Fax 07673 888458
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