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Pflegeversicherung

Alle in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten sind auch pflegeversichert. Daneben sind bestimmte sozial schutzbedürftige Personen auch ohne gesetzliche Krankenversicherung pflegeversichert.

Die Pflegeversicherung wird im Wesentlichen durch je hälftige Beiträge der Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Der Beitrag liegt derzeit bei 3,05 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Als kinderloses Mitglied, das das 23. Lebensjahr vollendet hat, müssen Sie einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,35 Prozent der beitragspflichtigen Bruttoeinkünfte zahlen.

Durch die Pflegeversicherung erhalten Sie ambulante Pflege zu Hause, teilstationäre Pflege und stationäre Pflege im Heim.

Abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit erhalten Sie Leistungen bis zu einem bestimmten Betrag.

Bei Fragen "Rund um das Thema Pflege", können Sie sich an die in allen baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen errichteten Pflegestützpunkte oder an Ihre zuständige Pflegekasse wenden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 03.02.2022 freigegeben.

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