Verlängerung des Entnahmeverbots für Wasser aus Oberflächengewässern vorerst bis 9. Oktober

Aufgrund noch immer kritischer Wasserstände im Landkreis Lörrach bleibt es auch weiterhin verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen für Bewässerungs- oder Beregnungszwecke zu entnehmen.

Das seit dem 15. August bestehende Verbot wird vorerst bis zum 9. Oktober verlängert.

Das Verbot gilt weiterhin für alle Oberflächengewässer mit Ausnahme des Rheins in allen Gemeinden des Landkreises Lörrach. Sollte trotz Verbot Wasser illegal verwendet werden, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
Die neue Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen

(Erstellt am 10. September 2024)

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