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Führerschein

Hier erfahren Sie

  • wie Sie einen Führerschein erhalten können,
  • welche Nachweise Sie benötigen und
  • was Sie in diesem Zusammenhang noch alles wissen sollten.

Wenn Sie gewerbsmäßig Fahrgäste befördern, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Freigabevermerk

Verkehrsministerium Baden-Württemberg 03.07.2023

Gemeinde Wembach

Bifigstraße 2
79677 Wembach
Telefon 07673 327
Fax 07673 888458
E-Mail info@wembach.de
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Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag 
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr