Sonstige Nutzungsarten

Möchten Sie ein Grundstück nicht bebauen, sondern anders nutzen?

Dann richtet sich die Zulässigkeit nicht nach dem Baugesetzbuch, sondern gegebenenfalls nach den Vorschriften des Naturschutzrechts, des Wasserrechts oder dem Landeswaldgesetz; je nach Lage und beabsichtigter Nutzung des Grundstücks.

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann eine bestehende, in der Regel landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Bestandsschutzes fortgesetzt werden.

Freigabevermerk

18.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Gemeinde Wembach

Bifigstraße 2
79677 Wembach
Telefon 07673 327
Fax 07673 888458
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Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
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Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

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8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
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Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr