Verlängerung des Wasserentnahmeverbots bis vorerst 30. September
Aufgrund schnell sinkender Wasserstände im Landkreis Lörrach sowie prognostizierter hoher Temperaturen und ausbleibender Regenfälle bleibt es auch weiterhin verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen für Bewässerungs- oder Beregnungszwecke zu entnehmen. Das seit dem 9. Juli bestehende Verbot wird vorerst bis zum 30. September verlängert.
Das Verbot gilt weiterhin für alle Oberflächengewässer mit Ausnahme des Rheins in allen Gemeinden des Landkreises Lörrach. Sollte trotz Verbot Wasser illegal verwendet werden, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse bleiben vom Verbot unberührt. Auch das Tränken von Vieh sowie die Nutzung von Grundwasserbrunnen wird derzeit nicht eingeschränkt.
Hintergrund: Aktuelle Prognose zeigt schnell sinkende Pegel
Die Entscheidung zur Verlängerung des Verbots basiert auf der aktuellen Wasserstandssituation in den Gewässern des Landkreises. Das erste Halbjahr war viel zu trocken: Von Februar bis Juni wurden lediglich 57 % der üblichen Niederschlagsmenge verzeichnet. Obwohl der Juli erstmals seit knapp einem halben Jahr überdurchschnittliche Niederschläge brachte, reicht dies nicht aus, damit sich die Wasserstände langfristig und nachhaltig erholen können. Angesichts der Wetterprognosen, die hohe Temperaturen und geringe Niederschläge im August voraussagen, bleibt die Situation daher weiterhin kritisch. Je nach Wetterlage kann das Wasserentnahmeverbot nochmals verlängert oder gegebenenfalls vorzeitig aufgehoben werden.
Kurzzeitig auftretende Gewitter, Starkregenereignisse und Niederschläge führen zu keiner dauerhaften Entspannung der Niedrigwassersituation. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Gewässer vor weiteren Entnahmen zu schützen, da die niedrigen Pegelstände die Ökosysteme der Gewässer bedrohen und Fischbestände und Wasserpflanzen gefährden
Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen.