Grundsteuer 2026
für die Stadt Schönau im Schwarzwald und die Gemeinden Aitern, Böllen, Fröhnd, Schönenberg, Tunau, Utzenfeld, Wembach und Wieden.
Für das Jahr 2026 werden Grundsteuerjahresbescheide nur zugesandt, soweit dies wegen einer Änderung des Messbetrages, der Eigentumsverhältnisse oder aus anderen Gründen erforderlich ist. Falls sich keine Änderungen ergeben, wird die Grundsteuer für das Jahr 2026 durch die öffentliche Bekanntmachung in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.
Zahlungsaufforderung
Der Grundsteuerbescheid gilt für das Jahr 2026 und weiter. Die dort festgesetzten Raten und Fälligkeiten sind zu beachten, eine gesonderte Zahlungsaufforderung erfolgt nicht.
Für Abbucher ist gewährleistet, dass keine Zahlungstermine versäumt werden. Falls Grundsteuerzahler am Abbuchungsverfahren noch nicht teilnehmen, wird empfohlen, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Hierfür können Vordrucke unter kasse@schoenau-im-schwarzwald.de angefordert werden.
