Schülerbeförderung zum Schuljahresbeginn 2026/2027

Zum Schuljahresbeginn am 14. September 2026 können in den Orten Fröhnd, Schönenberg, Tunau und Wembach zunächst keine Schulbusse eingesetzt werden. Grund hierfür ist die Kündigung des bisherigen Beförderungsvertrags durch das beauftragte Unternehmen sowie der bislang ergebnislose Verlauf der erforderlichen Neuausschreibung.

Der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald organisiert als Schulträger der Buchenbrand-Grundschule sowie für weitere Schulträger die Schülerbeförderung. Dazu gehören die Stadt Todtnau als Schulträger der Gemeinschaftsschule Oberes Wiesental, die Gemeinde Aitern als Schulträger der Grundschule Aitern sowie die Stadt Schönau im Schwarzwald als Schulträger des Gymnasiums Schönau. Darüber hinaus übernimmt der Gemeindeverwaltungsverband die Planung der Beförderung der Realschülerinnen und Realschüler der Montfort-Realschule Zell im Wiesental, die im Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau im Schwarzwald wohnen.

Die letzte Ausschreibung der Schülerbeförderungsleistungen erfolgte für das Schuljahr 2023/2024. Der Vertrag hatte eine Laufzeit von zwei Jahren und sah die Möglichkeit vor, ihn zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Demnach war vorgesehen, die Leistungen erst zum Schuljahr 2027/2028 wieder zusammen mit der Stadt Zell im Wiesental neu auszuschreiben. Aufgrund der Überschreitung des EU-Schwellenwertes von momentan 216.000 Euro netto erfolgt diese Ausschreibung europaweit.

Bereits zum Schuljahreswechsel 2025/2026 kam es zu Veränderungen bei den Beförderungsleistungen, da einzelne Fahrten entfielen. In diesem Zusammenhang wandte sich das Beförderungsunternehmen ARGE Mobilitas an die Verwaltung und forderte eine Preiserhöhung. Nach Aussage des Unternehmens sei eine Erhöhung um 15 Prozent erforderlich, um die Beförderungsleistungen wirtschaftlich durchführen zu können. Aufgrund der bestehenden Vertragskonditionen war eine Preisanpassung in der geforderten Höhe jedoch nicht möglich. Stattdessen erfolgte die vertraglich vorgesehene jährliche Anpassung. Für das Schuljahr 2025/2026 betrug diese nach dem BA-WÜ Index 2,8 Prozent.

Als die Verwaltung am 27. April 2026 die Verlängerungsoption für das Schuljahr 2026/2027 ziehen wollte, lehnte das Beförderungsunternehmen die Fortführung des Vertrages zu den bisherigen Konditionen ab. Daraufhin kündigte ARGE Mobilitas den Vertrag am 4. Mai 2026 zum Ende des Schuljahres 2025/2026.

In der Folge musste die Beförderung der Schülerinnen und Schüler aus den Wohnorten Fröhnd, Schönenberg, Tunau und Wembach neu ausgeschrieben werden. Da die Leistungen lediglich für ein Jahr ausgeschrieben wurden und der Auftragswert auf Grundlage nachvollziehbarer Berechnungen unterhalb des EU-Schwellenwerts lag, konnte die Ausschreibung nach § 9 UVgO national erfolgen.

Die Ausschreibung wurde unter Berücksichtigung der geografischen Anforderungen und der jeweiligen Streckenführung in vier Lose aufgeteilt:

  • Los 1: Gemeinde Tunau
  • Los 2: Gemeinde Schönenberg
  • Los 3: Gemeinde Wembach und rechte Fröhnd
  • Los 4: linke Fröhnd

Die Angebotsöffnung (Submission) fand am Montag, den 6. Juli 2026, statt. Zum Submissionstermin am Montag, den 6. Juli 2026, lagen drei Angebote vor, die jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht gewertet werden konnten. Daher wurde bereits am 7. Juli 2026 eine erneute Ausschreibung veranlasst.

Die zweite Submission fand am Montag, den 27. Juli 2026, statt. In diesem zweiten Verfahren gingen zwei Angebote ein. Eines der Angebote konnte ebenfalls nicht gewertet werden. Das verbleibende Angebot wurde als nicht wirtschaftlich bewertet. Es lag trotz einer um 10,9 Prozent geringeren Fahrstrecke rund 63 Prozent über den Kosten des Schuljahres 2025/2026. Im Schuljahr 2025/2026 entstanden bei rund 38.574 Beförderungskilometern Kosten in Höhe von 181.372 Euro brutto. Das Angebot für das Schuljahr 2026/2027 belief sich bei rund 34.371 Beförderungskilometern auf 295.476 Euro brutto. Die zweite Ausschreibung musste daher aufgehoben werden.

Im nächsten Schritt soll aufgrund der beiden ergebnislosen öffentlichen Ausschreibungen eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 UVgO durchgeführt werden. Hierzu sollen drei geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Nach Eingang der Angebote werden Verhandlungen mit den Anbietern geführt.

Für die Beauftragung ist ein Beschluss der Verbandsversammlung erforderlich. Zuvor müssen alle neun Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands jeweils eine Gemeinderatssitzung abhalten und darüber beschließen. Aufgrund der einzuhaltenden Fristen des Verfahrens kann die Verbandsversammlung frühestens in Kalenderwoche 39 über die Beauftragung entscheiden. Geplant ist, den erforderlichen Beschluss in einer Sondersitzung der Verbandsversammlung am Mittwoch, den 23. September 2026, einzuholen.

Nach § 1 Absatz 6 der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Lörrach (https://www.loerrach-landkreis.de/ceasy/resource/12246) besteht kein Anspruch auf Einrichtung eines konkreten Beförderungsangebotes. Es besteht lediglich ein Anspruch auf Kostenerstattung im Rahmen der geltenden Satzung. Das bedeutet, dass kein Anspruch auf die Einrichtung einer bestimmten Busverbindung besteht. Erstattungsfähig können jedoch notwendige Beförderungskosten nach Maßgabe der Satzung sein. Das entsprechende Antragsformular finden Eltern oder Sorgeberechtigte auf der Homepage des Landratsamts Lörrach unter: https://www.loerrach-landkreis.de/ceasy/serve/usage/main.php?view=publish&item=form&id=1571

Aus den genannten Gründen können zum Schuljahresbeginn am 14. September 2026 in den Orten Fröhnd, Schönenberg, Tunau und Wembach zunächst keine Schulbusse eingesetzt werden. Wembach wird weiterhin über die ÖPNV-Linien 7300 und 7310 bedient. Dies hat auch zur Folge, dass eine Beförderung von Kindergartenkindern derzeit nicht angeboten werden kann.

Der Gemeindeverwaltungsverband bedauert diese Entwicklung sehr. Sie ist Folge der Kündigung des bestehenden Vertrags sowie der deutlich gestiegenen Angebotspreise. Ziel ist es, nach Abschluss des Vergabeverfahrens schnellstmöglich wieder ein Beförderungsangebot für die betroffenen Orte bereitstellen zu können.

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