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Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Apothekennotdienst finden

Apotheken müssen sich an die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten halten. Für die Versorgung mit Arzneimitteln organisiert die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg in folgenden Fällen einen Notdienst:

  • Nachts
  • am Wochenende
  • an gesetzlichen Feiertagen

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Villastraße 1

70190 Stuttgart

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

An nicht dienstbereiten Apotheken ist für Patientinnen und Patienten oder anderen Kunden an deutlich sichtbarer Stelle ein gut lesbarer Aushang auf die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken angebracht. Hier wird auf zum Notdienst eingeteilte Apotheken in der Umgebung verwiesen.

Auch über Telefon können zum Notdienst eingeteilte Apotheken erfragt werden:

  • 0800 00 22 8 33 aus dem deutschen Festnetz
  • 22 8 33 über jedem dt. Mobilfunkanbieter ohne Vorwahl

SMS: „apo“ an 22 8 33

 

Tipp: Auch Tageszeitungen oder Amtsblätter enthalten meist Informationen zum Apothekennotdienst aus dem Einzugsbereich.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

  • für die telefonische Ansage:
    • unter 0800 00 22 8 33: keine Kosten aus dem deutschen Festnetz
    • unter 22 8 33 von jedem Mobiltelefon ohne Vorwahl: höchstens 0,69 Euro pro Minute
  • für die SMS-Auskunft:
    • unter 22 8 33: höchstens 0,69 Euro pro SMS

Hinweise

keine

Freigabevermerk

  • 18.09.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Wembach

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79677 Wembach
Telefon 07673 327
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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag 
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
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