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Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Berufseinstiegsjahr (BEJ) - Aufnahme beantragen

Sie haben einen Hauptschulabschluss und sind berufsschulpflichtig? Sie haben noch keinen Ausbildungsplatz gefunden und möchten gezielt Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessern? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Berufseinstiegsjahr (BEJ) besuchen. Es wird als Vollzeitschule geführt und dauert ein Jahr.

Das BEJ baut auf dem bereits erworbenen Hauptschulabschluss auf. Es bietet ein Lern- und Unterrichtsprogramm, das Sie möglichst individuell auf einen passenden Ausbildungsplatz vorbereitet. Dazu zählen:

  • Vorqualifikation in einem Berufsfeld
  • verstärkte Förderung in
    • Deutsch,
    • Mathematik,
    • Handlungskompetenz
  • individuelle Förderung und Berufswegeplanung auf Grundlage einer umfassenden Kompetenzanalyse
  • ein von der Schule begleitetes Betriebspraktikum
  • Erlangung eines höher qualifizierenden Abschlusses mit Anforderungen, die etwas über dem Niveau des Hauptschulabschlusses liegen

Hinweis: Mit dem Besuch des BEJ erfüllen Sie die Berufsschulpflicht, sofern Sie kein Berufsausbildungsverhältnis eingehen.

Zuständige Stelle

die infrage kommende berufliche Schule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Hauptschulabschluss oder einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand,
  • sind unter 20 Jahre alt,
  • haben die allgemeine Schulpflicht (durch den Besuch einer allgemein bildenden Schule) erfüllt und
  • können weder eine Berufsausbildung beginnen noch sind Sie von der dann normalerweise bestehenden Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule befreit (beispielsweise wenn Sie einen bestimmten beruflichen Vollzeitbildungsgang besuchen oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten).

Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler ebenfalls in das BEJ aufgenommen werden, die

  • vorzeitig von der Realschule oder dem Gymnasium abgegangen sind und
  • keinen Hauptschulabschluss beziehungsweise keinen gleichwertigen Bildungsstand erlangt haben.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich für die Anmeldung an die zuständige Stelle. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.

Den ausgefüllten Antrag können Sie persönlich abgeben, mit der Post senden oder - je nach Angebot der Schule - elektronisch schicken.

Fristen

keine

Bewerbungen sind laufend möglich.

Erforderliche Unterlagen

das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule

Hinweis: Über möglicherweise weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.

Kosten

keine

Hinweise

Es ist empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anzumelden.

Freigabevermerk

13.12.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Wembach

Bifigstraße 2
79677 Wembach
Telefon 07673 327
Fax 07673 888458
E-Mail info@wembach.de
Kontaktformular

Verbandsverwaltung

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79677 Schönau im Schwarzwald
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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag 
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
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